Gemeinsame Hausordnung
der Grundschule „Albert Einstein“ und des Hortes
In unserer Schule möchten wir mit anderen Kindern lernen und spielen.
Damit sich alle wohlfühlen können, gehen wir hilfsbereit, freundlich und rücksichtsvoll miteinander um.
Daran will ich mich halten:
Im Unterricht und im Schulhaus
Ab 7.30 Uhr kann ich das Schulhaus betreten. Hortkindern ist es ab 6.00 Uhr erlaubt.
Ich komme pünktlich zum Unterricht.
Ich störe keinen beim Lernen und Arbeiten.
Ich achte auf Ordnung und Sauberkeit im Klassenraum und im Schulhaus.
Ich renne und schreie im Schulhaus nicht.
Ich achte das Eigentum der Mitschüler und das Schuleigentum.
Um in Ruhe und in einer angenehmen Atmosphäre das Mittagessen einnehmen zu können, hänge ich meine Jacke an die Garderobe. Nach dem Essen wische ich meinen Platz ab und schiebe den Stuhl ran.
Am Ende eines Schultages räume ich unter meiner Schulbank auf.
In den Pausen und auf dem Schulgelände
Ich sage was mich stört, damit andere mich verstehen.
Ich tue keinem Kind weh.
Ich verlasse nicht das Schulgelände.
Ich werfe keinen Ball an die Hauswand.
Die Schräge für Rollstuhlfahrer darf ich als Spielbereich nicht nutzen.
Auch beim Mappenregal und beim Fahrradständer ist das Spielen nicht erlaubt.
Ich gehe mit ausgeliehenen Spielsachen sorgsam um und bringe sie persönlich zurück.
Ich klettere nicht auf Bäume und breche keine Äste ab.
Ich spiele nur auf dem Sportplatz Fußball.
Für das Minispielfeld beachte ich die Regeln, über die mich mein Klassenlehrer belehrt hat.
Ich sorge mit für Ordnung und Sauberkeit auf dem Schulgelände.
In einer Regenpause bleibe ich im Klassenraum.
Ich fahre aus Sicherheitsgründen auf dem Schulgelände nicht mit meinem Fahrrad/Roller und schließe diese nur am Fahrradständer auf dem Schulhof an.
Ich gehe nur in den Pausen zur Toilette (und nur in Ausnahmefällen im Unterricht).
Ich verlasse die Toiletten sauber (spülen, Hände waschen, Tür schließen).
Zum Hof und zum Klassenraum gehe ich auf dem vorgeschriebenen Weg und halte mich nicht unerlaubt im Schulhaus auf.
Die Treppe im Foyer darf ich nicht benutzen.
Allgemeine Bestimmungen
Benutze ich in der Schul- und Hortzeit von 6.00 Uhr bis 17.00 Uhr unerlaubt ein Smartphone, eine Smartwatch oder andere digitale Endgeräte werden mir diese abgenommen.
Abgenommene Wertsachen werden nur den Erziehungsberechtigten übergeben.
Für Wertsachen jeglicher Art übernehmen Schule und Hort keine Haftung.
Auf meine Schul- und Sportsachen achte ich selbst.
Ich verpflichte ich mich, die Regeln einzuhalten.
Wenn ich dagegen verstoße, muss ich mit Konsequenzen rechnen.
Meine Eltern werden über Verstöße benachrichtigt.



